Zuchtwart – Kontrolle der Hundezucht Quelle: www.gdrv.de

Was tut der Hunde-Zuchtwart eigentlich?

Hat ein Welpe Papiere eines anerkannten Zuchtverbandes, wurden seine Züchter mindestens einmal von einem speziell geschulten Zuchtwart besucht. Dieser berät den Züchter, kontrolliert die gesamte Zuchtstätte und bevor ein Welpe das Haus verläßt (in der Regel in der 8. Lebenswoche), wird eine sogenannte Wurfabnahme durchgeführt. Dabei wird meist nochmals der gesamte „Zwinger“ inspiziert, Mutter und Welpen werden besonders in Augenschein genommen.

Das Verhalten wird bewertet (frei, zurückhaltend, scheu) und auch das Aussehen der Welpen sollte dem Rassestandard entsprechen. Danach wird zu jedem Welpen das Geburtsgewicht notiert und das Abnahmegewicht ermittelt. Der Zuchtwart prüft, ob der Welpe normal sehen und hören kann, ob die Kiefer den richtigen Schluß aufweisen, die Rute wird auf Vorliegen einer Knickrute untersucht, der Bauch wird auf das Vorhandensein eines Nabelbruchs abgetastet und beim Rüden wird nachgesehen, ob sich die Hoden bereits im Hodensack befinden, beziehungsweise ob diese tastbar sind. Die beim Züchter durchgeführten Entwurmungen werden dokumentiert und der Impfpaß wird kontrolliert. Schließlich wird der Welpe tätowiert und auch diese Nummer im Impfpaß vermerkt.

Weiterhin kontrolliert der Zuchtwart das Zwingerbuch und nimmt Einsicht in die vom Züchter geführten Gewichtstabellen der Welpen. Der Zuchtwart braucht nun noch für die Erstellung der Ahnentafeln der Welpen die Originalahnentafel der Mutterhündin, eine Kopie der Ahnentafel des Vaters. Erst wenn alle Dokumente vorliegen und die Wurfabnahme erfolgreich durchgeführt wurde, können für die Welpen Ahnentafeln erstellt werden. Der Züchter erhält von dem Bericht, den der Zuchtwart anfertigt, einen Durchschlag, bitten Sie doch ruhig „Ihren“ Züchter darum, Einsicht in das Dokument nehmen zu dürfen. Sie sehen also, eine Ahnentafel ist mehr als nur ein Stück Papier!

Wie werden unsere Zuchtwarte ausgebildet?

Viele fragen sich und auch wir werden oft darauf angesprochen, ob die Zuchtwarte in den sogenannten Dessidenz-Vereinen auch eine ordentliche Ausbildung erhalten.

Dies mag in manchen Vereinen sehr genau genommen werden, wogegen man bei anderen Vereinen den Zuchtwart-/Zuchtrichterschein im Handumdrehen und unter Umständen sogar per Post ausgestellt bekommt.

Daher möchten wir einmal aufzeigen, welcherlei Ausbildung unsere Zuchtwarte haben und welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen.

Die Ausbildung zu einem Zuchtwart dauert mindestens 12 Monate und wird durch stete Nachschulungen aktuell gehalten.

Vorraussetzungen für den Zuchtwartschein:

Seminarbesuche über:

– Geburt, Trächtigkeit und Aufzucht
– Ekto- & Endoparasiten
– Genetik und Vererbung
– Knochenerkrankungen/ Erbkrankheiten beim Hund
– 1. Hilfe am Hund

Mindestens 1 eigener gezogener Wurf

5 Wurfabnahmebegleitungen mit einem zugelassenen Zuchtwart unseres Vereines- Umfangreiche Schulung während der Ausstellungen am Richtertisch um die verschiedenen Rassen kennen- und Standards zu erlernen

Tierarztpraktikum:

Ein 8 bis 14 – tägiges Praktikum bei einem anerkannten Tierarzt/Tierklinik (Einzeltage oder zusammenhängend) um sich mit Physiologie, Körper- und Knochenbau, sowie deren Erkrankungen/Erbkrankheiten des Hundes vertraut zu machen.

– Chiplehrgang für das Einsetzen eines Transponderchips bei Wurfabnahmen (freiwillig)

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